Planungs- und Bauprozess

Anhand der folgenden Gliederung möchten wir Ihnen einen exemplarischen Überblick vermitteln, wie ein Projekt beim Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. Vogt im Sinne eines professionellen Bauprojektmanagements durchgeführt wird und moderne Methodiken für eine erfolgreiche Durchführung unter Berücksichtigung eines ganzheitliches Planungsansatzes angewandt werden.


Gliederung der Handlungsbereiche

Koordinierte Planung mit virtuellem Projektraum

Virtueller Projektraum

  • Datenraum = Kommunikationsraum fur alle Projektbeteiligten mit Zugangsberechtigung, Planaustauschplattform
  • Gewährleistung einer schnellen, aktuellen, transparenten und lückenlosen Information aller Planungsbeteiligter sowie des Bauherrn
Berichts- und Besprechungswesen
  • Bauherren Jour-Fixe: alle 2 Wochen oder nach Vereinbarung; Teilnehmer: Bauherr, Projektleitung Planungsteam, Leiter Fachplanungen
  • Bauherren Strategiesitzung: nach Vereinbarung und Notwendigkeit; Teilnehmer: Bauherr, Projektleitung Planungsteam
  • Übergeordnete Nutzungsgespräche: nach Notwendigkeit; Teilnehmer: Bauherr, Nutzer bereichsübergreifend, Projektleitung Planungsteam, Leiter Fachplanungen soweit erforderlich
  • Nutzergespräche: nach Notwendigkeit, (Ministerium, OFD, u.a.); Teilnehmer: Bauherr, Projektleitung Planungsteam, ggf. Leiter Fachplanungen
  • Abstimmung Behörden: nach Notwendigkeit; Teilnehmer: ggf. Bauherr, Projektleitung Planungsteam, ggf. Leiter Fachplanungen
  • Planungsbesprechungen: nach Bedarf, beim Objektplaner; Teilnehmer: ggf. Bauherr, Projektleitung Planungsteam, Leiter Fachplanungen, Bauleiter Objektplanung
Terminsteuerung
  • Erstellung von Meilensteinplänen mit frühzeitiger weiterer Planungsbeteiligter und Ämter
  • planungsbegleitendes Fortschreiben des Terminplans und ständiger Ist-Soll-Vergleich
  • Anpassungen zeitlicher Abfolgen in der Bauausführung sowie Überprüfung der noch offenen Leistungen anhand des Bauzeitenplanes
  • Führung eines Ausschreibungs- und Vergabe-Terminplans
  • wöchentliche Bausitzungen und tägliche Vor-Ort-Kontrolle zur Bautenstandbestimmung
Kostenermittlung in den jeweiligen Projektphasen/Kostensteuerung

Kostenmanagement:
 

  • Methodische Kostenermittlung (z.B.Kostenschätzung nach Elementen über Kenndaten zur Ermittlung nach Einzelgewerken)
  • Planungsbegleitendes Fortschreiben der Kostenberechnung, ständiger Ist-Soll-Vergleich
  • Durchgängiges Budget- und Kostencontrolling mit einem Programm
  • Abweichungsanalyse mit Handlungsempfehlungen (z.B. Gegensteuern bei Folgegewerken durch Anpassung der Standards unter Berücksichtigung der Alternativpositionen)
  • Frühzeitiges Festlegen von Ausführungsstandards
  • Klare Ausschreibungstexte / Bildung von Alternativen
  • Regelmäßige Prüfung von Leistungen auf der Baustelle auf Übereinstimmung mit den LVs
  • Nachtragsmanagement mit Leistungsvorgabe

 

Leistungsphasen:

  • LPH 1-3 Kostenschätzung:
    • Grundlage: Qualifizierte Bestandsaufnahme, Raumprogrammanalyse
    • Kostenschätzung gem. DIN 276, Kostengruppe 1. Ebene über KFA- Kennwerte (KFA 12) und Vergleichsobjekt
  • LPH 4 Kostenberechnung:
    • Kostenberechung gem. DIN 276, Kostengruppe 3. Ebene nach Bauelemente im AV- System
    • Kostenberechnung nach Einzelgewerken
    • Justierung der Gewerkebudgets
    • Grundlage: genaue Massenberechnungen gem. DIN 277, Ausgabe aus CAD
  • LPH 5-8 Kostenanschlag:
    • Kostenanschlag (bepreistes LV) mit AVA- Programm
    • Kostenverfolgung anhand turnusmäßiger Kostenberichte über alle Gewerke
    • Einpflegung aktueller Abrechnungsprognosen
  • LPH 8-9 Kostenfeststellung:
    • Kostenfeststellung/ Schlussverwendungsnachweis durchgängig digital mit AVA- Programm
Umgang mit Projektänderungen
  • Abstimmung; Änderungsprüfungsablauf mit AG
  • Erfassung der Änderungsanforderung / Änderungswunsches mit Verursacher und Begründung
  • Bearbeitung einer Entscheidungsvorlage mit Kosten-/Terminkonsequenz inkl. Prüfung Kostenkompensation
  • Bauherrenentscheidung mit Freigabe oder Ablehnung
  • Einarbeitung der Änderung mit Verteilung an alle Betroffenen mittels Änderungshinweis
  • Indexierung der Pläne in festzulegenden Zeiträumen; Zusammenfassung mehrerer Änderungshinweise
  • Einarbeitung in Kostenprognose
Änderungs-/Nachtragsmanagement

Nachtragsprüfung:

  • Nachtragsleistungen bestimmen sich nach den Grundlagen der Preisermittlung für die Hauptvertragsleistungen.
  • Nachtragsmanagement mit Leistungsvorgabe
  • Kalkulationsunterlagen für die Nachtragspositionen (Lohnkosten, Materialkosten, Zuschläge) sind prüfbar vorzulegen.
  • Kooperationspflicht gem. Urteil vom 24.6.2004 (Az: VIIZR 271/01) BGH beider Parteien

 

Bei Termindruck:

  • Grundsätzlich dem Termindruck nicht nachgeben
  • Keine endgültige Vergütungsablehnung aussprechen
  • Anforderung der Kalkulationsgrundlagen bringt Zeit
  • Einhaltung der Kooperationspflicht
  • Entscheidung muss nämlich nicht zwingend fallen ,bevor der Bauunternehmer die Leistungen ausführt.
  • Bindung des AN an § 18 Absatz 4 VOB/B

 

Streitfälle berechtigen den AN nicht, die Arbeiten einzustellen

Prozessablauf Behinderung

Abwicklung von Leistungsstörungen:

  • Behinderungsanzeigen:
    • Aufgrund: Projektänderung Bauherr; fehlender Vorleistungen; Terminverzug; nicht ausreichender Personalstärke
    • Gegenmaßnahmen: angemessene Fristsetzung; ggf. Kündigung in Abstimmung mit und durch Bauherr; Leistungsfeststellung und Abnahme; Ersatzvornahme; ggf. Beschleunigungsmaßnahmen
Baustellenbesetzung
  • Frühzeitige Einbindung Bauleiter in Planungsbesprechungen
  • Mitwirkung Bauleiter bei Erstellung der Baustelleneinrichtungs- und Logistikplanung
  • Mitwirkung und Prüfung Leistungsverzeichnisse durch Bauleitung
  • Baustellenbüro vor Ort
  • Ausreichende personelle und zeitliche Objektüberwachung, d.h. tägliche Besetzung der Bauleitung vor Ort für Kontrolle der Gewerke und Koordination mit der TGA- Fachbauleitung
  • Regelmäßige, dem Baufortschritt angemessene, Qualitätskontrollen mit Dokumentation der Mängel
  • Verwendung eines Mängelmanagementsystems zur Verfolgung baul. Mängel vom Erkennen bis zur Freimeldung und Kontrolle abgestellter Mängel während der Ausführung
  • Regelmäßige bürointerne Projektbesprechung mit Bauleiter
  • 4- Augen-Prinzip bei der Prüfung von Nachträgen und Abrechnungen
  • Rechnungsfreigaben erfolgen ausschl. nach Freigabe durch das bürointerne Projekt- und Kostencontrolling